Mehrwertsteuer-Befreiung

Null Prozent Mehrwertsteuer auf Komponenten bestimmter PV-Anlagen

In Deutschland wurde im sogenannten "Jahressteuergesetz 2022" erlaubt, das bei Lieferungen in Deutschland von Waren für bestimmte PV-Anlagen eine Befreiung von der Mehrwehrtsteuer bzw. eine Absenkung des Steuersatzes auf 0%  zulässig ist.

Das bedeutet, wenn die Komponenten die Sie bei uns einkaufen, ausschließlich für diese, vom Gesetzgeber bestimmten PV-Anlagen, eingesetzt werden, dann sind wir von unserer gesetzlichen Pflicht zur Abführung der 19% Mehrwert-/Umsatzsteuer befreit. 

Ende Februar 2023 hat das deutsche Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit einem Schreiben unter dem Titel „Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)“ die in der praktischen Anwendung auftauchenden Fragen klargestellt. 

Anwendbar ist der Nullsteuersatz laut BMF auch auf Nebenleistungen und sonstige Leistungen, die dazu dienen, die Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen beziehungsweise auch auf Komponenten die nach VDE-Norm Standardzubehör an PV-Anlagen sind. 

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Elektrische Schaltgeräte sind wesentliche Komponenten einer PV-Anlage

Niederspannungsschaltgeräte wie Leistungsschütze für die AC oder auch DC-Seite einer PV-Anlage können gemäß verschiedener VDE-Norm verpflichtend sein.

Aus diesem Grund ist der Schlatschütze eine wesentliche Komponente für PV Anlagen. Wenn Ihre PV-Anlage den Bestimmungen des § 12 Absatz 3 UStG entspricht und Sie uns dies schriftlich bestätigen, dann dürfen wir bei Ihrer Rechnung den Steuersatz der regulär geltenden Mehrwertsteuer von 19% auf 0% senken.

Link zum Artikel 12 des Umsatzsteuergesetzs

0 Prozent Mehrwertsteuer erst nach dem Kauf

Kaufen Sie zunächst wie gewohnt über die Webseite > Warenkorb > Abrechnung mit 19% Mehrwertsteuer ein. Innerhalb unserer Shopsystems wird zunächst immer 19% Mehrwertsteuer berechnet. 

Wenn Sie uns bis zur Rechnungsstellung eine Bestätigung darüber senden, dass Sie und Ihre PV-Anlage den Bestimmungen des § 12 Absatz 3 UStG entsprichen, dann werden wir bei der Rechnungsstellung die Mehrwertsteuer von 19% auf 0% senken. Wie gewohnt zahlen unsere Kunden erst nach Lieferung und mit beiliegender Rechnung. 

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Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. 

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